Spende an das DRK Affalterbach

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Eine offizielle Spendenbescheinigung ist beim Finanzamt in Baden-Württemberg erst ab einem Spendenbetrag von mehr als 300 Euro zwingend erforderlich. 
Wir sind als gemeinnütziger Verein zum unmittelbaren Empfang abziehbarer Spenden berechtigt und dürfen selbst Spendenbe-scheinigungen ausstellen. 

Bei Bedarf stellen wir ihnen gerne eine Spendenbescheinigung aus. Teilen Sie uns dazu über das Formular Ihre Kontaktdaten (Name und Anschrift) mit.

Vielen Dank für Ihre Hilfe und Ihr Vertrauen!

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